AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem Kunden, im Folgenden Kd genannt, und Frau Jenny Redmann, im Folgenden PT (=Personal Trainer) genannt. Als Kunde verstehen sich der Teilnehmer an einem Einzeltraining sowie der Teilnehmer an einem Kurs bzw. Workshop. Trainingseinheit = TE Training = Einzeltraining, Kurse u. Workshops
Die Vertragsdauer und der Vertragsinhalt bestimmen sich in Konkretisierung und auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die mit Eingehung des umseitigen Vertrages erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
- Alle TE werden in Absprache mit dem Kd im Voraus festgelegt.
- An gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie an Sonntagen findet kein Training statt.
- Der PT behält sich vor einen unbefristeten trainingsfreien Urlaubszeitraum zu nehmen. Dieser Zeitraum ist bei der Trainingsplanung zu berücksichtigen. Die genauen Daten hierzu werden durch den PT frühzeitig mit dem Kd besprochen.
- Das Training wird grundsätzlich an dem vom PT bestimmten Ort durchgeführt. Individuelle Wünsche sind in Einzelabsprache zu vereinbaren, ggf. gegen Aufpreis.
- Der PT rechnet unmittelbar mit dem Kd ab. Ob und inwieweit die Krankenkasse des Kd eine Übernahme, ggf. auch anteilig, von Gebühren für umseitige TE erklärt und entrichtet, hat keinen Einfluss auf den Bestand des Gebührenanspruches des PT (im Übrigen vgl. unten zu A Ziffer 7)
- Die Gebühren für das umseitig gebuchte Trainingsprogramm richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste (derzeit gültige Preisliste 06/2018) abzurufen im Internet unter www.jenny-redmann.de.
- Die Gebühren für die TE(en) sind vollständig im Voraus bargeldlos durch Überweisung zu begleichen. Die Gebühren werden fällig 14 Tage nach Erhalt der Rechnung und sind spätestens 7 Tage vor Beginn der ersten TE zu entrichten. Ausschlaggebend für eine fristgerechte Begleichung ist der Zahlungseingang.
Unabhängig von dem durch den PT zu Beginn des ersten TE durchzuführenden Anamnesegesprächs ist der Kd verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des PT bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (ärztl. Gesundheitscheck) und das Ergebnis mit dem PT persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.
Der Kd ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem PT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE oder des Trainingspaketes entschieden.
Der Kd verpflichtet sich, eigenständig etwaige Informationen darüber einzuholen, ob und ggf. in welcher Höhe die für die umseitig vereinbarten TE anfallenden Gebühren von seiner Krankenkasse übernommen werden, ohne dass dies einen Einfluss auf den Gebührenanspruch des PT hat.
Der PT ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem / über seinen Kd vertraulich zu behandeln.
Der PT ist verpflichtet, vor Beginn der TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kd zu überprüfen und den Kd in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue / unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte / Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen. Während der TE ist der PT verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kd stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren. Letzteres gilt nicht für „freies Training“.
- Die Teilnahme des Kd an den TE sowie an dem durch den PT zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Gesundheitscheck (einschl. möglicher späterer Re-Check(s)), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung bzw. Gefahr des Kd.
- Alle im Verlaufe des Anamnesegespräches, des Gesundheitschecks und des zugehörenden Auswerteberichtes seitens des PT gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Kd sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
- Der Kd haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Kd schuldhaft verursacht hat. Hierzu zählen gleichfalls Schäden an zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Material.
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Kd oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen den PT und etwaigen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht auf einer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Pflichtverletzung beruhen.
- Der PT sowie seine Erfüllungsgehilfen haften insbesondere nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Kd, hervorgerufen durch Vorfälle jeglicher Art, die der Kd in Vorbereitung auf eine TE, auf dem Weg zu / von einer TE, beim Transport zu / von einer TE sowie während der Durchführung einer TE erleidet. Der PT haftet weiter nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Vorfälle jeglicher Art, die der Kd infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einem grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Handeln des PT bzw. der Erfüllungsgehilfen beruhen
- Der PT haftet nicht für die Schädigung der Gesundheit des Kd, wenn dieser seinen gemäß oben unter A Ziffern 4. und 5. geregelten Pflichten nicht oder nur unzureichend nachkommt.
- Der PT haftet ferner nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die dem Kd durch Netzwerkpartner des PT entstehen.
- Der Kd unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisung des PT Folge zu leisten.
- Für Verluste des Kd, insbesondere an Wertsachen, übernimmt der PT keinerlei Haftung.
Das Training wird von dem PT bzw. seinen qualifizierten Mitarbeiterin geführt werden. Der Kd hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Kursleitung.
Eine TE kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Bei verspäteten Absagen werden die Kosten für die betroffene TE grundsätzlich weder rückerstattet noch gutgeschrieben. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen. Der PT behält sich eine Ausnahmeregelung im Einzelfall zugunsten des Kd vor.
- Grundsätzlich endet der Vertrag mit Ablauf der letzten vereinbarten TE, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Sofern nicht anders vereinbart kann der Vertrag sowohl von dem Kd als auch von dem PT mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und gilt als rechtzeitig, wenn sie dem Kündigungsempfänger am letzten Werktag des Vormonates zugestellt wird. Die Nachweispflicht obliegt dem Kündigenden.
- Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur aus wichtigem Grund (z.B. eine den Vertragsgegenstand auf Dauer verhindernde oder einschränkende Krankheit, Unfall, etc. mit fachärztlichem Attest) möglich. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich und rechtzeitig zu erfolgen. Sie gilt nur dann als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Kenntnis der zur Kündigung berechtigenden Umstände erfolgt. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für alle von dem Kd bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten TE.
Bei Rücktritt oder Nichtteilnahme nach verbindlicher Anmeldung ist eine schriftliche oder telefonische Abmeldung ausnahmslos erforderlich. Bei Stornierung einer Teilnahme werden folgende Gebühren erhoben:
- bis 14 Kalendertage vor Workshopbeginn: 10€ Stornogebühr
- bis 7 Kalendertage vor Workshopbeginn: 50 % der gesamten Gebühr
- weniger als 7 Kalendertage vor Workshopbeginn: volle Gebühr